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Initiativbewerbungen

Gemeinden/Stadt Niebüll/Schulverbände - Voll-/Teilzeit

 Initiativbewerbungen

Zwischen Nord- und Ostsee in direkter Nachbarschaft zu Dänemark liegt das Amt Südtondern. Mit 40.000 Einwohner*innen ist es das größte Amt Schleswig-Holsteins.

Das Amt Südtondern ist die Kommunalverwaltung für 29 Gemeinden sowie die Stadt Niebüll. Darüber hinaus betreut das Amt verwaltungsseitig 5 Schulverbände, einen Feuerlöschverband und einen Breitband-Zweckverband. Der Verwaltungssitz ist in der Stadt Niebüll.

Die besondere Herausforderung liegt in der heterogenen Struktur der Gemeindegrößen von unter 70 Einwohner*innen in Lexgaard und ca. 10.000 Einwohner*innen in der Stadt Niebüll.

 

Die Gemeinden sind überwiegend tarifgebunden (TVöD-V; TV-V) und teilweise bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Die Gemeinden/Verbände bieten Arbeitsplätze in den verschiedensten Bereichen wie beispielsweise:

- Kindertageseinrichtungen, Schulen, Häusern der Jugend

- Bauhöfen, Friedhöfe, Kläranlagen

- Büchereien, Kultur- und Tourismuseinrichtungen 

- Hallen- und Freibädern

- Gemeinde- bzw. Stadtmarketing

- Gemeindekümmer*innen

 

Wie Sie uns erreichen können:

Allgemeine Auskünfte erteilt Ihnen Frau Sievers, Fachbereich 1, Sachgebiet Personal/Organisation, unter der Telefonnummer 04661/601-137.

Ihre Bewerbungsunterlagen:

Vollständige Bewerbungsunterlagen inklusive

  • Bewerbungsanschreiben,
  • tabellarischem Lebenslauf,
  • Zeugnissen/Nachweisen,
  • ggf. einer Auflistung Ihrer absolvierten Weiterbildungen

richten Sie bitte direkt über das Online Stellenportal des Amtes Südtondern ein.

Bitte bringen Sie in Ihrer Bewerbung zum Ausdruck für welchen Bereich Sie sich interessieren bzw. ggf. auch für welche Gemeinden/Verbände.

Hinweise:

 

Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.